QUALITÄTSSICHERUNG IN DER HÄUSLICHEN PFLEGE

nach § 21 b Abs. 2 Ziffer 5 BPGG

Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege bedeutet, dass die Bedürfnisse des pflegebedürftigen Menschen im Mittelpunkt der pflegerischen Versorgung stehen.

Es ist wichtig Probleme zu erkennen, zu verstehen und am wichtigsten, eine Lösung zu finden. Dabei helfen mir alle meine Weiterbildungen und mein dadurch angeeignetes breites Fachwissen in den unterschiedlichen Bereichen, Wundmanagement, Kinaesthetics, Kontinenz und Stomaberatung. Diese Wissensgebiete ergänzen sich gegenseitig perfekt und bilden eine hohe Fachkompetenz.

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ist eine wertvolle Unterstützung für die Betreuten, deren Angehörige sowie die 24-Stunden-Betreuer/innen

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ist eine wertvolle Unterstützung für die Betreuten, deren Angehörige sowie die 24-Stunden-Betreuer/innen

MEINE LEISTUNGEN

Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege

Medizinische Fachpflege

  • Wundversorgung, Wundmanagement

  • Dauerkatetherwechsel

Beratung

  • Pflegeberatung

  • Pflegeschulung, Einschulung auf Pflegehilfsmittel

  • Organisation von Pflegehilfsmitteln

MeineKrankenschwester
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Qualitätssicherung bei Personenbetreuung

  • einmaliges Beratungsgespräch

  • Unterweisung einer neuen selbständigen Personenbetreuungskraft inkl. Erteilung einer schriftlichen Befugnis Bestätigung

  • Überprüfung der erlernten Fähigkeiten bzw. deren Durchführung innerhalb von 7 Tagen

  • Visite zur regelmäßigen Überprüfung der Betreuungssituation und Beaufsichtigung der Pflegetätigkeiten

MEINE LEISTUNGEN

in der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege

Medizinische Fachpflege

  • Wundversorgung, Wundmanagement

  • Dauerkatetherwechsel

Beratung

  • Pflegeberatung

  • Pflegeschulung, Einschulung auf Pflegehilfsmittel

  • Organisation von Pflegehilfsmitteln

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Qualitätssicherung bei Personenbetreuung

  • einmaliges Beratungsgespräch

  • Unterweisung einer neuen selbständigen Personenbetreuungskraft inkl. Erteilung einer schriftlichen Befugnis Bestätigung

  • Überprüfung der erlernten Fähigkeiten bzw. deren Durchführung innerhalb von 7 Tagen

  • Visite zur regelmäßigen Überprüfung der Betreuungssituation und Beaufsichtigung der Pflegetätigkeiten

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