QUALITÄTSSICHERUNG IN DER HÄUSLICHEN PFLEGE
nach § 21 b Abs. 2 Ziffer 5 BPGG
Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege bedeutet, dass die Bedürfnisse des pflegebedürftigen Menschen im Mittelpunkt der pflegerischen Versorgung stehen.
Es ist wichtig Probleme zu erkennen, zu verstehen und am wichtigsten, eine Lösung zu finden. Dabei helfen mir alle meine Weiterbildungen und mein dadurch angeeignetes breites Fachwissen in den unterschiedlichen Bereichen, Wundmanagement, Kinaesthetics, Kontinenz und Stomaberatung. Diese Wissensgebiete ergänzen sich gegenseitig perfekt und bilden eine hohe Fachkompetenz.
BERATEN | INFORMIEREN | SCHULEN
ist eine wertvolle Unterstützung für die Betreuten, deren Angehörige sowie die 24-Stunden-Betreuer/innen
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SCHULEN
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